Verordnung

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für eine Therapie?

Als Physiotherapeut arbeite ich auf ärztliche Verordnung. Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem/r Facharzt oder Fachärztin bzw. bei ihrem/r Hausarzt bzw. Hausärztin.

Um einen reibungslosen Ablauf der Rückverrechnung über ihre Krankenkasse zu gewährleisten, sollten Sie vor Therapieantritt die Verordnung bewilligen lassen (die Bewilligungspflicht ist derzeit ausgesetzt - außer bei der SVS-G bzw. BVAEB). Bitte bringen Sie diese zur ersten Therapieeinheit mit.

Die Verrechnung der Therapieserie erfolgt entweder am Ende der Einheiten per Zahlschein und Überweisung, oder es kann jede Einheit extra (Bankomat oder Bar) bezahlt werden. Die Höhe der erstatteten Kosten hängt von der jeweilig zuständigen Krankenkasse ab.


Mitzubringen

Was benötige ich für die Therapie?

Zur ersten Therapieeinheit bringen Sie bitte alle Befunde und Ihre bewilligte Verordnung mit. Bequeme Kleidung sowie ein großes Handtuch sind ebenfalls empfohlen.


Terminabsage

Kann ich meinen Termin verschieben oder stornieren?

Rechtzeitig abgesagte Termine (bis 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) werden von mir nicht verrechnet. Bei einem nicht wahrgenommenen, aber vereinbarten Termin, behalte ich mir das Recht vor, die Behandlung voll in Rechnung zu stellen.